KANZLEI FÜR STEUERBERATUNG & WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
Jahresabschluss


Unternehmen müssen jährlich ein Dokument erstellen, das nicht nur dem eigenen Jahresabschluss, sondern auch der Vorlage beim Finanzamt und bei Banken dient. Wenn Sie eine Kapitelgesellschaft haben, müssen Sie den Jahresabschluss auch an die Investoren geben, was ebenfalls für Personengesellschaften gilt.


Um Ihnen diese Arbeit abzunehmen, die allzu häufig in die stressige Zeit vor Weihnachten fällt, bieten wir Ihnen diese Leistungen im Bereich Jahresabschluss an:


  • Jahresabschluss
  • Handelsbilanz und Steuerbilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV)
  • Anhang zur Bilanz
  • Einnahmen-Ausgabe-Rechnungen


Thorsten Kottkamp, Steuerberater, Lübbecke, Jahresabschluss, Bilanzen, Hände schütteln




 
 
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